House rules

HAUSORDNUNG
Central Lakeside Apartment

Einhaltung der Hausordnung

Sämtliche Mieter/Eigentümer sind mit dem Zeitpunkt der Übernahme ihrer Wohneinheit zur strikten Einhaltung dieser Hausordnung verpflichtet. Jeder Mieter/Eigentümer hat darüber hinaus seine Angehörigen, sowie alle sonst in seiner Einheit untergebrachten Personen und Besucher zur Befolgung der Hausordnung anzuhalten.

Zutritt
Die Haustür ist Tag und Nacht geschlossen zu halten, damit Unbefugte, Hausierer, Agenten und Werbekolporteure keinen Zutritt haben. Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Haustüre schließen und die automatische Türschließung nicht durch das Verstellen der Einstellschrauben verhindert wird. Notausgänge sind gegen die Fluchtrichtung geschlossen zu halten. Die Brandschutztüren sind aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen zu halten. Brandschutztüren zu verkeilen, verstellen, festbinden o.ä. ist verboten.

Ruhezeiten
Lärmen, Singen, Musizieren außerhalb der Wohnung ist verboten. Innerhalb der Wohnung ist die Lautstärke dergestalt zu regulieren, sodass die übrigen HausbewohnerInnen nicht gestört werden. Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist jegliche Lärmbelästigung untersagt. Haus- und Wohnungstüren sind leise zu schließen. Laute Gespräche und Lärmen im Stiegenhaus sind untersagt. Die Nachtruhezeit darf von 22:00 - 06:00 Uhr in keiner Weise, insbesondere nicht durch lautes Verhalten, lautes Musizieren, Reparaturarbeiten, Staubsaugen usw. gestört werden. Radiohören und Fernsehen ist ausschließlich in Zimmerlautstärke erlaubt.

Gemeinsame Flächen und Allgemeine Bereiche
Es besteht kein Anspruch zur ausschließlichen persönlichen Nutzung der zum Haus gehörenden allgemeinen Flächen durch einzelne Mieter/Eigentümer. Zum Schutz gegen Unfälle und Brandgefahr bzw. aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen ist das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art im Stiegenhaus, Wasch-Trockenraum und in den Gängen verboten. Dies gilt für alle Geschosse. Fußmatten im Stiegenhaus müssen rutschfest sein.

Abstellung von Kraftfahrzeugen
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Abstellplätzen gestattet. Vor den KFZAbstellflächen ist das Halte- und Parkverbot strikt einzuhalten! Ein reibungsloses Vorbei-bzw. Durchfahren muss jederzeit sichergestellt werden.

Nutzungsbeschränkungen und Allgemeines
a) Die bestehende Müllverordnung (Mülltrennung) ist einzuhalten. Für Altpapier sowie Kunststoffflaschen/Metalle stehen eigene Container zur Verfügung. Kartons sind vor dem Einwerfen in den Altpapiercontainer zu zerkleinern oder zu falten.
b) Die Haltung von Kleintieren (wie Hunde) im ortsüblichen Ausmaß ist gestattet. Haustiere dürfen außerhalb der Wohneinheit ausnahmslos nur kurz angeleint geführt werden. Hunde, die auf einer in Österreich veröffentlichten Liste von gefährlichen Hunden genannt sind, müssen in der gesamten Anlage ausnahmslos zusätzlich einen Maulkorb tragen. Der Leinenzwang umfasst auch die gesamte Freifläche der Wohnanlage. Haustiere dürfen nur dann gehalten werden, wenn Belästigungen (Lärm, Aggressives Verhalten, etc.) ausgeschlossen sind. Der Tierhalter ist verantwortlich dafür, dass das Defäkieren (Kot ausscheiden) des Tieres außerhalb der Anlage erfolgt. Verunreinigungen durch Unfälle (wie Kot und dergleichen) auf Stiegen- oder Gangflächen, Asphalt-, Parkplatz- und Grünflächen sind vom Hunde- bzw. Katzeneigner sofort zu beseitigen. Der Tierhalter haftet für etwaige Beschädigungen. Das Halten oder Züchten von Nutz- oder landwirtschaftlichen Tieren ist ausdrücklich untersagt.
c) Im Interesse der Hausgemeinschaft wird gebeten, das Haus und die Anlage in Ordnung und sauber zu halten. Verunreinigungen wie z.B. das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Papier sind zu unterlassen.
d) Der Verbrauch von Strom und Wasser in gemeinschaftlich benützten Räumlichkeiten hat sparsam zu erfolgen. Die der Allgemeinheit gehörenden Steckdosen dürfen nicht zur Ladung von E-Bikes, E-Scooter u. dgl. verwendet werden. Eine Allgemeine E-Ladestation gibt es nicht. Die Autowäsche ist in der gesamten Anlage untersagt. In die WCs und Abflüsse dürfen keinerlei feste Abfälle (Speisereste, Kehricht, Fetzen, Windeln, Feuchttücher, etc.) geworfen werden.
e) Die Fahrradabstellräume sind ausschließlich für das Abstellen von Fahrrädern zu verwenden. Blumen und sonstiges Garten-Kleinzubehör (z.B. Gartenschlauch, Blumenkästen, etc.) dürfen nicht über den Winter im Fahrradkeller gelagert werden.
f) Jedes Ausschütteln und Ausklopfen von Teppichen, Decken etc. über den Balkonen, Terrassen und Loggien ist untersagt. Ferner muss darauf geachtet werden, dass beim Blumengießen und Reinigen der Balkon- und Terrassenflächen kein Wasser auf darunterliegende Einheiten rinnen darf.
g) Grillen und offenes Feuer ist auf Balkonen und Terrassen verboten.
h) Rauchen im Innenbereich der Anlage (Allgemeinflächen und Einheiten) ist untersagt.
i) Eltern haften für Ihre Kinder im Haus und in der gesamten Anlage. Das Lift fahren als Zeitvertreib von unbeaufsichtigten Kindern ist verboten.
j) Jeder Mieter ist verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum schonend und pfleglich zu behandeln.

Beschattung (Markisen/Rollläden/Raffstore)
Die Montage von Markissen, Rollläden und Raffstores mit Grauton ist zulässig. Zur Wahrung des einheitlichen Erscheinungsbildes der Wohnanlage ist die Farbgestaltung den Vorgaben des Architekten und des Bauträgers anzupassen. Horizontale Markisen sind stützfrei zu halten. Vertikale Beschattungen bedürfen der Zustimmung des Bauträgers und des Architekten.

Sichtschutz Stabgeländer Balkone
Der Sichtschutz darf die Oberkante des Stabgeländers nicht überragen. Zur Wahrung des einheitlichen Erscheinungsbildes der Wohnanlage ist die Farbgestaltung den Vorgaben des Architekten und des Bauträgers anzupassen. Haushaltsversicherung Für jede Wohnung ist eine Haushaltsversicherung abzuschließen.


Gefahr im Verzug
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass jeder Mitbenutzer der Liegenschaft bei Gefahr verpflichtet ist, Abhilfe zu schaffen und – wenn nötig – geeignete Stellen zu informieren.

Schlusswort
Grundsätzlich gilt der gesunde Menschenverstand. Im Zweifel hinterfragen Sie ihre eigenen Handlungen: Würden Sie dasselbe von anderen akzeptieren? (z.B. Verschmutzungen) Würden Probleme auftreten, wenn jeder so handeln würde? (z.B. Parken)